15.09.2008
Antrag Einwohnerfragestunde
Stadt Kappeln
Herrn Bürgermeister Feodoria
Herrn Bürgervorsteher Seemann
Rathaus
24376 Kappeln
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der Stadt Kappeln,
hier Abschnitt V, §7 Einwohnerfragestunde
Kappeln, 15.09.08
Sehr geehrter Herr Feodoria, sehr geehrter Herr Seemann,
im Namen der Fraktion B90/Die Grünen möchte ich Sie bitten o. a. Antrag in die Tagesordnung
der nächsten Stadtvertretersitzung aufzunehmen.
Gemäß §16c, GO, des Landes Schleswig Holstein dürfen Einwohnerinnen und Einwohner,
in der Stadtvertretersitzung Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten.
Es ist in der Vergangenheit häufig vorgekommen, dass von Seiten der Fragesteller
kritisiert wurde, dass Sie auf ihre Fragen, sofern sie in der Sitzung nicht direkt
beantwortet werden konnten, keine Antwort erhalten haben.
Weiter ist festzustellen, dass wichtige Fragen und Antworten bisher nicht immer die
nötige Beachtung fanden und durch die fehlende Protokollierung die angemessene Verbindlichkeit fehlte.
Die Fraktion von B90/Die Grünen ist der Auffassung, dass die Beteiligung der
Einwohnerinnen und Einwohner durch eine geänderte Regelung zur Einwohnerfragestunde
wieder gestärkt wird, woraus sich auch ein höheres Interesse und
wertvolle Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung ergeben könnte.
Die Stadtvertretung möge zur Geschäftsordnung, Abschnitt V, §7, folgende Änderung
bzw. Ergänzung beschließen:
- Fragen zu den Beratungsgegenständen sind auch beim jeweiligen Tagesordnungspunkt
zulässig. Sie unterliegen den gleichen Vorgaben wie in der eigentlichen Einwohnerfragestunde.
Fragen zu den Beratungspunkten die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, können
nicht beim jeweiligen Tagesordnungspunkt gestellt werden.
- Die Fragen können gerichtet werden an den Bürgermeister, an eine oder an alle Fraktionen.
- Name und Anschrift der/des Fragestellerin/Fragestellers sowie eine
sinngemäße Wiedergabe der Frage sind schriftlich festzuhalten.
Fragen und Antworten werden im Sitzungsprotokoll festgehalten.
- Ist eine Antwort in der Sitzung nicht möglich, erfolgt diese schriftlich innerhalb von
14 Kalendertagen. Die Fraktionen erhalten eine Kopie der Antwort.
- Eine Einwohnerfragestunde in den öffentlichen Ausschusssitzungen gehört
zum festen Bestandteil jeder Sitzung. Mit den vorgebrachten Fragen, Anregungen
und Vorschlägen ist analog zu den Stadtvertretersitzungen zu verfahren.
- 8.10.2008 Stadtvertretung:
Abgelehnt: 2 Ja, 16 Nein, 1 Enthaltung