Pressemitteilung zum Urteil B-Plan Port Olpenitz
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Rechtsstreit "NABU/Naturschutzverbände
vs. Stadt Kappeln" vom 12.03.2009
14.03.2009
Der Ortsverband Bündnis90/Die Grünen begrüßt die eindeutige Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Schleswig in dem von NABU/Naturschutzverbände angestrengten Normenkontrollverfahren
zum B-Plan für das Projekt "Port Olpenitz".
Wir sehen uns durch das Urteil des OVG in unserer Auffassung zum Port Olpenitz
bestätigt.
Den Initiatoren dieser Klage sprechen wir zu ihrem Mut und ihrer Beharrlichkeit
in der Durchsetzung der mehr als gerechtfertigten Interessen des Natur- und Umweltschutzes
unsere Anerkennung aus.
Bereits im Wahlkampf 2008 haben wir in einem stadtweit veröffentlichten Flyer zu Port
Olpenitz unsere Bedenken formuliert. Auch hat Ingwer Hansen, Stadtvertreter
B90/Die Grünen sowohl in den vorbereitenden Sitzungen des Bauausschusses, als auch
in der Stadtvertretung immer wieder auf die fehlerhafte und unzureichende Planung hingewiesen.
Für uns waren die vorgesehenen Größenordnungen der Bauten, Hotels bis ca. 25 Meter hoch,
Ferienhäuser länger als 50 Meter, und des "Hügels", ca. 35 Meter hoch, zu massiv,
die dadurch entstehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu dominierend.
Dass wichtige Planungsvorgaben in den städtebaulichen Verträgen geregelt wurden,
fand ebenfalls nicht unsere Zustimmung.
Eine B-Plan Aufstellung und mögliche Änderungen hierzu erfordern immer eine öffentliche
Beteiligung. Dieses auch aus gutem Grund. Die geschlossenen Verträge können sehr einfach
zwischen Stadt und dem Investor geändert werden.
All diese Punkte wurden vom OVG gerügt.
Aber auch der Kreis und das Land haben gravierende Fehler gemacht. Ein Ferienhausgebiet
innerhalb der 100 Meter Bauverbotszone darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
und strenger Prüfung durch die Landesregierung genehmigt werden.
Dass diese Prüfung so erfolgte darf wohl bezweifelt werden. Zu sehr ließen sich die
Verantwortlichen von den in Aussicht gestellten Arbeitsplätzen verlocken und waren nur zu
leicht gewillt die Wünsche des Investors bedenkenlos umzusetzen.
Auch auf das bestehende Prozessrisiko hatte Ingwer Hansen hingewiesen und eine Anpassung
der Planung eingefordert.
Selbst die letzte Möglichkeit zur Abwendung eines Verfahrens vor dem OVG wurde durch
überzogene Forderungen und dem Streben des Investors nach maximalen Gewinnen vertan.
Wir bedauern, daß weder von dem Investor, noch von der Stadt Kappeln, frühzeitig Einsichten
in eine zeitgemäße, den Bedürfnissen der Menschen in Kappeln und Umgebung entsprechende
natur- und umweltfreundliche Gestaltung des Projektes "Port Olpenitz" gekommen sind.
Das Urteil des Gerichts setzt der unheilvollen Entwicklung in Olpenitz jetzt zumindest vorläufig einen
Riegel vor.
Wir verwehren uns entschieden gegen die emotionale und unsachliche Kritik an den
Naturschutz- und Umweltverbänden, die mit großem Einsatz und Mut die Prüfung der
Gesetzmäßigkeit des B-Planes Port Olpenitz eingefordert haben.
Auch jetzt noch wird versucht diese als Verursacher des vorläufigen Scheiterns von
Port Olpenitz hinzustellen. Das verbale Einprügeln auf engagierte Bürger, die sich gegen ein
mangelhaftes Rechtsemfinden der Verantwortlichen im Rathaus wehren, ist unerträglich.
Hier wird versucht von eigenen Fehlern abzulenken.
Es ist an erster Stelle der grob fehlerhafte B-Plan Port Olpenitz, welcher vom Bürgermeister
Feodoria vorgelegt und von der alten Stadtvertretung beschlossen wurde.
Diese tragen die alleinige Verantwortung und sollten u.E. aus ihren Fehlern und Mißgeschick
die Konsequenzen ziehen. Umweltaspekte spielen diesbezüglich nur eine untergeordnete Rolle.
Verwundert nehmen wir zur Kenntnis, dass die Stadt Kappeln, nach Aussage des Bürgermeisters,
die Revision bereits beantragt hat. Wir gingen bisher davon aus, dass für eine so
weitreichende Entscheidung ein Beschluß der Stadtvertretung erforderlich ist. Diesen gibt es aber nicht.
Unsere Stadt verdient es wahrlich mit mehr Feingefühl und Sachverstand gelenkt zu werden.
Aus der Sicht des Ortsverbandes Bündnis90/Die Grünen ist Port Olpenitz für die Entwicklung
unserer Region von großer Bedeutung. Das haben auch die Naturschützer nie in Frage gestellt.
Wir sehen durchaus Möglichkeiten dieses Projekt umzusetzen, wenn auch in einer geänderten Form.
Die vom Planer, dem Bürgermeister und einigen Kommunalpolitikern angesprochene
Wirtschaftlichkeit, die nur gegeben sein soll, wenn auch der Haken bebaut werden kann,
ist in keiner Weise belegt worden.
Etwas mehr Bescheidenheit und Rücksichtnahme auf die Belange aller Einwohner dieser Region
kann letztendlich zu einem tragfähigen und umsetzbaren Ergebnis führen.
Langfristig schließen sich Ökonomie und Ökologie nicht aus.
Michael-Sven Schattka
Sprecher des Ortsverbandes
für Bündnis90/Die Grünen
Ortsverband Kappeln
Presseinformation Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Nr. 108.09 / 13.03.2009 zum gleichen Urteil.
Zum gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, worin der B-Plan Port Olpenitz
für unwirksam erklärt wurde, erklärt der umwelt- und wirtschaftspolitische Sprecher
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Nicht der Naturschutz steht dem Projekt entgegen, sondern die stümperhafte Planung
der Stadt Kappeln und der Landesregierung.
Man wollte dem Investor etwas Gutes tun und hat ihm einen Bärendienst erwiesen.
Einzig der Grüne Stadtvertreter Ingwer Hansen hat dem Bebauungsplan in der letzten
Legislaturperiode nicht zugestimmt mit eben der Begründung, die jetzt auch das Gericht
bestätigt hat: Man kann nicht Belange, die verbindlich in einem öffentlichen Plan
zu regeln sind, in einen privatrechtlichen und damit jederzeit änderbaren Vertrag aussiedeln.
Das Wirtschaftsministerium, Umwelt- und Innenministerium haben interne Bedenken
durch die jeweiligen Hausspitzen abgebügelt. Jetzt vergießen der CDU-Abgeordnete Callsen,
der Wirtschaftsminister Marnette und Co Krokodilstränen und prügeln
auf den Naturschutz, um vom Versagen der großen Koalition und der kommunalen Mehrheit in Kappeln abzulenken.
Wir hoffen, dass die verfahrene Situation noch zu einem guten Ende kommt
und das Projekt Port Olpenitz bald realisiert werden kann.
Auch der NABU hat immer signalisiert, dass er nicht grundsätzlich gegen das Projekt Port
Olpenitz steht, sondern lediglich vernünftige Kompromisse mit den Schutzbedürfnissen
der Natur anstrebt.
Inhaltlich halten wir die Position, dass eine Bebauung nicht unmittelbar an das hochsensible Gebiet
grenzen darf, für nachvollziehbar und richtig. An einer Lösung mit einer Pufferzone scheitert
das Projekt nicht. Das ist auch stets von beiden Seiten so betont worden.
Anhang aus der Veröffentlichung des OVG Schleswig:
Die geplanten Maßnahmen, die diese Beeinträchtigungen ausschließen bzw. mindern sollten,
seien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit zweifelhaft und reichten
deshalb nicht aus.
Der Bebauungsplan sei ferner deshalb unwirksam, weil die Stadt Kappeln die Maßnahmen,
mit denen sie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den 35,50 m hohen
Freizeithügel und durch die Bebauung auf der Nordmole, der Halbinsel Olpenitz und in der
Nähe des Ostseestrandes (Hotels) in hinnehmbaren Grenzen habe halten wollen,
nicht durch entsprechende Festsetzungen im Plan - und damit nicht mit allgemeinverbindlicher
Wirkung - abgesichert habe.
Dass sich der Vorhabenträger, die Port Olpenitz GmbH, gegenüber der Stadt vertraglich zur
Durchführung der Maßnahmen verpflichtet habe, reiche zur Absicherung nicht aus.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag