Kontamination Hafengrund Olpenitz
In der Bauausschußsitzung vom 4.12.2006 wurden von uns die Frage gestellt, ob der Kappelner Schlei Brückenkopf
Bestandteil der Brückenneubauplanung waren.
Weiterhin hatten wir Fragen zur Kontamination des Hafensediments im Olpenitzer Martinehafen.
Details siehe
Informationen aus dem Rat
Diese Fragen konnten damals nicht beantwortet werden, seit 6.2.2007 liegt eine schriftliche Antwort
der Bauverwaltung Kappeln vor:
Bauverwaltung 06.02.2007
Sehr geehrter Herr Pöschl,
Ihre Frage hinsichtlich des Urheberrechtes bei Bauwerken in Bezug auf den alten Brückenkopf möchte
ich dahingehend beantworten, dass das Urheberrecht der Brücke bei einer Bebauung des alten
Brückenkopfes nicht betroffen ist, da dieses nicht Bestandteil des Bauwerkes ist.
Weiter stellten Sie die Frage, ob ein Kontaminationsgutachten über den Hafenschlick vorliegt.
Es kann festgestellt werden, dass das Gutachten dem Planer bzw. dem Investor vorliegt und diese dann entsprechend
in dem Bauleitplanverfahren Berücksichtigung findet.
Des weiteren sprachen Sie die TBT-Konzentration in den Hafensedimenten an. Auch diese Problematik
bzw. die Notwendigkeit der Untersuchung wird im Bauleitplanverfahren geklärt.
Ich hoffe, Ihnen die Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Sollten noch weitere Fragen hierzu bestehen,
stehe ich Ihnen selbstverständlich zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schwarz
Zur Kontamination des Hafenschlicks hatten wir natürlich auch versucht weitere Informationen zu bekommen.
Das zuständige Staatliche Umweltamt in Schleswig hat uns folgende Stellungnahme geschickt:
Schleswig, den 22.12.2006
Betr.: Altlast im ehemaligen Marinehafen Olpenitz-Kappeln
Bezug: Ihre Anfrage vom 05.12.06 an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)
Sehr geehrter Herr Dick,
Ihre o.a. Anfrage ist vom MLUR an mein Amt mit der Bitte um Beantwortung weitergereicht worden.
Der ehemalige Marinehafen Olpenitz ist zurzeit noch als Gewässer I. Ordnung eingestuft,
so dass bei wasserrechtlichen Fragenstellungen das Staatliche Umweltamt Schleswig zuständig ist.
Ich teile Ihnen mit, dass hier keine neueren und weiteren Informationen über die auch hier
vorliegende Untersuchung "Organozinnverbindungen in Hafensedimenten" von 2001 im Marinehafen Olpenitz vorliegen.
Sollten im Rahmen des Baus von "Port Olpenitz" Sedimentumlagerungen im Hafen oder eine Baggerung
und Verklappung in ein Gewässer I. Ordnung erforderlich sein,
wäre hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis durch mein Amt erforderlich.
Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn ein schädigender Einfluss auf Natur und Umwelt verhindert werden kann.
Abschließend weise ich darauf hin, dass mein Amt in die im Zuge der Vorplanung
des Projekts "Port Olpenitz" stattfindenden Termine eingebunden ist, so dass die von Ihnen
aufgeworfenen Fragen durch mein Amt dort vertreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dies deckt sich auch mit den Antworten auf entsprechende Fragen im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung
vom 1.3.2007.
Fazit: Nach diesen Informationen gibt es noch keine aktuellen Informationen über eventuelle
Kontaminationen des Olpenitzer Hafengrundes.
Neue Erkenntnisse werden hier weiter veröffentlicht werden.
Dokumente Organozinnverbindungen in Hafensedimenten
Die erwähnte Studie "Organozinnverbindungen in Hafensedimenten" von
2001 ist hier zu finden:
http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/jahrbe01/Organozinnverbindungen.pdf
Leider wurde damals nur eine Probe im Marinehafen entnommen.
Wer es genauer wissen will, hier ist ein Auzug aus dem Anhang mit den gemessenen Werten in verschiedenen
Häfen Ostsee und Schlei:
PDF Organozinn 2001 Anhang Tabelle 2-1