Baugenehmigung für den Verkaufspavillon auf dem alten Brückenkopf war widerrechtlich
Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass der Bau des Harm Pavillons auf dem alten Brückenkopf den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht!
Wird im Rathaus noch auf diesen abschließenden Bescheid gewartet, oder warum hat
der Bauausschuss und die Stadtvertretung die F + B Planung über den alten Brückenkopf noch nicht zurückgezogen?
Erhoffte sich die Verwaltung oder der ein oder andere Stadtvertreter doch noch ein kleines Hintertürchen,
den Pavillon dort bauen zu dürfen?
Mit dem Beschluss des Petitionsausschusses des Schleswig Holsteinischen Landtages ist dieses Hintertürchen
jetzt endgültig verriegelt worden. Die Standortgegner können endlich die vorbereiteten Formulare für das
Bürgerbegehren gegen den Standort des Pavillons in die Asservatenkammer der Demokratie einlagern.
Dort ist im übrigen noch Platz für die Rücknahme der Stadtvertretung von F und B Plan.
Ernsthaft zu fragen bleibt als fader Beigeschmack, ob bei den größeren Bauvorhaben in Kappeln mit der
gleichen Nachlässigkeit in den Vorausplanungen vorgegangen wurde und wird, und ob es weitere Gefälligkeits
B-Planänderungen, um einen Stadtvertreter bei der B Planverabschiedung zum Pavillonbau in der
Stadtvertretung am 18.4.2007
zu zitieren, gab.
Eines ist durch den Beschluss des Petitionsausschusses vom 13.11.2007 klar geworden:
Nur wer aufmerksam ist und sich mit demokratischen Mitteln für oder gegen etwas einsetzt kann es auch bewegen!
Ein dickes Danke der Grünen Kappeln an die vielen Unterstützer der Aktion
Pavillon ja, am Brückenkopf NEIN
Der Bescheid im Wortlaut ...